Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Dienstleistungsbasis (§ 611 BGB), soweit sich nicht au sdem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt. Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung/Rechnung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen. Ein Dienstleister arbeitet auf Grundlage eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) – er schuldet kein konkretes Ergebnis, sondern nur die Leistung an sich (z. B. Beratung, Betreuung, Gutachten, Schulung). Dieser bedient sich jedoch an den notwendigen Arbeitsergebnissen des Auftragsnehmers und Auftraggebers.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind nicht genau festgelegt, sowie sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer kann sich daher verschiedenen Arbeitsergebnissen sowie Arbeitsmethoden bedienen um seine Aufgabenstellung zu ende zu bringen.

§ 4 Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die Leistung erstellt, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn der Auftragnehmer die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben hat, oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung nicht unverzüglich, spätestens innerhalb 7 Tagen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmer szu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber steht darüfr ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigene Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer.

§ 6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informatinen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

§ 7 Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

§ 8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen dienen auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

§ 9 Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den gesonderen Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht abweichendes bestimmt wird. Das Entgelt ist bereits mit Vertragsannahme/Auftrag fällig. Zzgl. schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gesetzlcihe Mehrwertsteuer am Sitz seiner Dienstleistung in aktueller Höhe von 19%. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, beträgt der Zinssatz mind. 8 Prozentppunkte über dem Basiszinssatz.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer ist für die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Auftragsgebers (vgl. § 5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entällt ferne, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht. Für Schäden die während der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren schriftlich mitgeteilt wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, wird bis zu einem Betrag von 25.000 EUR gehaftet. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllugn seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewlat stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 5 dieser Bedinungen oder sonst obliegenden Mitwikrung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete (Dienstleister) die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen beidseitig beendet werden. Die Kündigung muss jeweils schriftlich verfasst sein und beim Beteiligten eingehen.

§ 13 Schlussbestimmung

Sind oder werden die Bestandteile dieser AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.